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OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 VAs 10/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvR 520/70
Gnadenwiderruf
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 VAs 10/03
Im Gegensatz zu negativen Gnadenentscheidungen, die nicht justiziabel sind, ist ein die Gnadengewährung widerrufender Bescheid der gerichtlichen Kontrolle unterworfen, weil der Verurteilte durch die vorangegangene positive Gnadenentscheidung eine das ursprüngliche Urteil überholende freiheitsrechtliche Position erlangt hat (so zuletzt Hans OLG, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 2 VAs 15/03 - BVerfGE 30, 108, 110f ). - OLG Hamburg, 10.02.2004 - 2 VAs 15/03
Widerruf und Rücknahme einer im Gnadenwege erfolgten Strafaussetzung
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2004 - 1 VAs 10/03
Im Gegensatz zu negativen Gnadenentscheidungen, die nicht justiziabel sind, ist ein die Gnadengewährung widerrufender Bescheid der gerichtlichen Kontrolle unterworfen, weil der Verurteilte durch die vorangegangene positive Gnadenentscheidung eine das ursprüngliche Urteil überholende freiheitsrechtliche Position erlangt hat (so zuletzt Hans OLG, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 2 VAs 15/03 - BVerfGE 30, 108, 110f ).
- OLG Hamburg, 19.01.2005 - 3 VAs 9/04 In die Prüfung einbezogen werden die tatsächlichen Feststellungen und Ermessenserwägungen, die die Staatsanwaltschaft in Ergänzung ihres zunächst nur kursorisch und formelhaft begründeten Bescheides vom 02.11.04 mittels ihrer - dem Antragsteller durch den Senat bekannt gemachten - Verfahrensstellungnahme vom 06.01.05 nachgeschoben hat (§§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG, 114 S. 2 VwGO; siehe auch Hans. OLG Hamburg Beschluss vom 10.02.04 - 2 VAs 15/03 und vom 02.04.04 - 1 VAs 10/03;… Meyer-Goßner, a.a.O.).